Leitbild des Caritasverbandes für die Regionen Fulda und Geisa e.V.
Art. 1: Grundsatz
Caritas leistet soziale Dienste aus christlicher Verantwortung. Sie lässt sich dabei von dem Ziel einer solidarischen und gerechten Gesellschaft, leiten, in der auch die Schwächsten und Ärmsten einen Platz finden.
Als Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche versucht Caritas, die Wirklichkeit mit dem Anspruch des Evangeliums in Übereinstimmung zu bringen.
Art. 2: Grundlagen
Christen verstehen das Leben aller Menschen als eine Schöpfung Gottes. Gott wendet sich in seiner Barmherzigkeit dieser Welt zu und schenkt den Menschen Zukunft. Das verpflichtet jeden, das Leben der Mitmenschen in gleichem Maß zu achten, zu entwickeln und zu schützen wie das eigene Leben.
Biblische Propheten haben bezeugt, dass Gott ein Anwalt der Armen ist. Jesus Christus hat darüber hinaus verkündet, dass Gott die Liebe ist, die sich in der Liebe zum Nächsten widerspiegeln soll.
Diakonisches Handeln gehört von Anfang an, wie die Gottesdienstfeier und die Glaubensverkündigung, zum Lebensvollzug der Kirche Jesu Christi. Diesen Zusammenhang gilt es, immer wieder bewusst zu machen und mit Leben zu füllen. Caritas fördert, unterstützt und ergänzt das diakonische Handeln der
Gemeinden.
In der Geschichte der katholischen Kirche haben sich viele Männer und Frauen, Gemeinschaften und Orden der Notleidenden angenommen. Ihr Erbe an Ideen, Formen und Leistungen gilt es als einen großen Schatz zu bewahren, in die Gegenwart zu übersetzen und als Vorbild für das eigene Handeln zu empfinden.
Art. 3: Ziele
Weil jeder Mensch einmalig ist und eine unverfügbare Würde besitzt, ist Caritas dem Leben verpflichtet und dem einzelnen Menschen zugewandt.
Caritas unternimmt alle Anstrengungen, um den Einzelnen - insbesondere den Benachteiligten und Schwachen - zu schützen und zu stärken. Sie ermutigt und befähigt Menschen, solidarisch miteinander zu leben.
Caritas setzt sich vor Ort und über Grenzen hinweg für gerechte Lebensbedingungen und für die Schaffung sozialer Mindeststandards ein.
Art. 4: Aufgaben
Caritas hilft Menschen in geistiger, körperlicher, seelischer, materieller und sozialer Not. Sie begleitet vorrangig Menschen, die in ihrem persönlichen Umfeld oder im sozialen Sicherungssystem keine ausreichende Unterstützung finden. Sie sucht mit ihnen nach ganzheitlichen, die Lebenswelt einbeziehenden Hilfen.
Caritas ist Anwalt für Benachteiligte. Sie verschafft ihren Anliegen und Nöten Gehör und unterstützt sie bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Hilfsansprüche.
Caritas übernimmt Mitverantwortung bei der Entwicklung von menschenwürdigen und bedarfsgerechten Hilfen. Sie informiert die Öffentlichkeit über soziale Nöte und Hilfsmöglichkeiten und sensibilisiert die Gesellschaft für die Notwendigkeit solidarischen Handelns.
Caritas wirkt im Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsbereich an Dienstleistungen für die Bevölkerung mit.
Caritas trägt durch Aus-, Fort- und Weiterbildung und durch Publikationen zur Qualifizierung der sozialen und therapeutischen Arbeit bei. Sie entwickelt Konzepte und Standards für die verschiedenen caritativen Arbeitsfelder.
Art. 5: Zusammenhang
Die Gestalt der verbandlichen Caritas geht zurück auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbrüche des 19. Jahrhunderts. Ordensgemeinschaften, Gruppen und Vereine nahmen sich der Menschen und ihrer Nöte an. Diese Hilfswerke der christlichen Nächstenliebe fanden ihre Organisationsform in Caritasverbänden.
Zuständigkeiten und Aufgaben sind nach dem Subsidiaritätsprinzip zugeordnet. Die Caritas übernimmt Aufgaben in eigener Verantwortung, wenn andere (kirchliche) Träger nicht zur Verfügung stehen. Er ist derzeit Träger von Diensten und Einrichtungen mit einem differenzierten Angebot an ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen.
Die Caritas findet ihre Partner in den Kirchengemeinden, deren Gemeindecaritas er unterstützt. Er erkennt den vielfältigen Einsatz von anderen Katholischen Verbänden, von Initiativen und Selbsthilfegruppen an und sucht nach Möglichkeiten gemeinsamen Wirkens. Er kooperiert mit anderen Caritasverbänden unter dem Dach des Deutschen Caritasverbandes e. V. und hält Kontakt mit anderen Hilfswerken christlicher Kirchen und Gemeinschaften, wie dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche.
Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege arbeitet er zusammen mit anderen Wohlfahrtsverbänden, mit freien und öffentlichen Trägern der Wohlfahrtspflege, mit den gesetzlichen Leistungs- und Kostenträgern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
Art. 6: Mitarbeit
Caritas ist eine Dienstgemeinschaft. Beruflich, ehrenamtlich und freiwillig tätige Männer, Frauen und Jugendliche setzen ihre individuellen Fähigkeiten ein, um im Geist christlicher Nächstenliebe das Wohl von Menschen zu fördern. Sie setzen die Aussagen dieses Leitbildes im Rahmen der Satzung in den unterschiedlichen Feldern ihrer Arbeit und im Geist des Zusammenwirkens um. Sie verwirklichen die Dienstgemeinschaft durch die Haltung vertrauensvoller und kollegialer Zusammenarbeit, in der die Persönlichkeit des Einzelnen geachtet, Auseinandersetzungen gelöst und nach Möglichkeit Vorschläge
konstruktiv aufgegriffen werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter identifizieren sich mit den Aussagen und Bestimmungen der von der Deutschen Bischofskonferenz erlassenen "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse".
Im Rahmen seiner Möglichkeiten nimmt der Caritasverband die soziale Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahr:
Er fördert sie in ihrer fachlichen, persönlichen und religiösen Weiterbildung. Fachlichkeit, Einsatzfreude, Flexibilität und Loyalität sind Kennzeichen ihres beruflichen Dienstes.
Der Caritasverband pflegt einen partizipativen und situativen Führungsstil. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden im Kontakt mit der Geschäftsführung und den Leitungskräften an den ihr Arbeitsfeld betreffenden Ziel- und Entscheidungsfindungen beteiligt.
Art. 7: Leistungsanspruch
Caritas arbeitet nach aktuellem fachlichen Standards und beteiligt sich, gestützt auf Praxiserfahrung, an deren Weiterentwicklung. Durch eine fortlaufende Selbstkontrolle stellt sie die Einhaltung dieser Standards sicher.
Sie versucht, entstehende Not- und Hilfssituationen frühzeitig zu erkennen und nach Lösungen zu suchen. Sie gestaltet und erbringt ihre Dienste nach den Bedürfnissen und Problemen derjenigen, die sie beanspruchen, unabhängig von deren Zugehörigkeit zu einem Volk, einer Religion oder politischen Meinung. Caritas hat Beratungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder und Jugendliche, Familien, alte, kranke und behinderte Menschen, Flüchtlinge und Einwanderer, Arme und sozial Benachteiligte, Obdach- und Heimatlose, Opfer von Gewalt und Katastrophen.
Caritas hat Anwaltsfunktion und unterstützt den Einzelnen in seinem Anliegen gegenüber Dritten. Darüber hinaus bezieht sie gegenüber der Öffentlichkeit und den politisch Verantwortlichen Stellung und unterbreitet Vorschläge, um Notlagen zu beseitigen und Situationen zu bessern.
Der Caritasverband führt seit Jahren ein etabliertes und transparentes Verfahren im Rahmen eines Beschwerde- und Verbesserungsmanagements für interne und externe Beschwerden und Verbesserungsvorschläge durch.
Caritas verwendet die ihr anvertrauten Mittel gewissenhaft und verantwortlich, wirtschaftlich und zweckmäßig.
Ihre Eigenmittel werden für Werke eingesetzt, die sich im caritativen Sinne als vorrangig darstellen und nicht durch andere Anbieter gesichert sind. Ihre Dienste werden regelmäßig überprüft und der Bedarfssituation angepasst.
Caritas richtet ihr Wirken an den Inhalten der katholischen Soziallehre aus. Durch die Entwicklung von Modellprojekten geht sie auf neue Herausforderungen ein. Sie bringt die gewonnenen Erfahrungen in das fachliche und politische Gespräch ein und trägt so zur Verbesserung der sozialen Arbeit bei.