Übergangswohnheim - Haus Jakobsbrunnen
Aufgabe des Übergangwohnheimes ist es die soziale Notlage in der sich der Mensch befindet zu überwinden. Das heißt, Lebensverhältnisse herstellen in denen der Mensch eigenständig ein menschenwürdiges Leben führt.
Dieses Hilfsangebot richtet sich an Erwachsene, die sich von sich aus dazu entschieden haben ihr Leben neu zu gestalten und dieses aus eigner Kraft nicht können. Es handelt sich somit um Menschen bei denen besondere Lebensverhältnisse verbunden mit sozialen Schwierigkeiten nach
§§67ff. SGB XII vorliegen.
Das Übergangswohnheim bietet Platz für zehn Einzelpersonen, die in der Grundversorgung selbständig sind. Um einen niederschwelligen Zugang zu gewährleisten ist es eine feuchte Einrichtung. Nach einer Eingewöhnungsphase wird mit individueller Hilfeplanung daran gearbeitet wieder ein eigenständiges Leben außerhalb der stationären Einrichtung führen zu können.
Wohnraum zu finden ist besonders für unsere Klienten schwer.
Falls Sie welchen zu Verfügung stellen möchten, freuen wir uns über Ihren Anruf.