Straffälligen- und Haftentlassenenhilfe
Die Straffälligen- und Haftentlassenenhilfe richtet sich zum einen an straffällig gewordene oder aus der Haft entlassene Personen. Zum anderen aber auch an Angehörige von straffälligen Menschen.
Das Angebot umfasst u.a.
- Vermeidung von Inhaftierung,
- Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen,
- Beratung in krisenhaften Situationen und bei Alltagsproblemen,
- Unterstützung bei Behördenangelegenheiten,
- Vermittlung an andere Beratungsstellen und
- Vermeidung/Behebung von Wohnungslosigkeit.
Zudem bietet die Straffälligenhilfe ein zeitlich befristetes Wohnangebot
für bis zu drei Haftentlassene in einer Wohngemeinschaft.