Frankfurt, den 23. September 2026
Zum bundesweiten Aktionstag gegen Glücksspielsucht am 30. September 2026 fordern die Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) und die Hessischen Fachberatungen für Glücksspielsucht unter dem Motto "Suchtmittel Glücksspiel - Massive Werbung, wenig Schutz!" die Einschränkung von Glücksspielwerbung.
Glücksspiel wird häufig als harmloser Freizeitspaß dargestellt. Die Risiken von Verschuldung, Kontrollverlust und Suchterkrankungen treten dagegen in den Hintergrund. In Hessen sind aktuellen Hochrechnungen zufolge knapp 100.000 Menschen von einer Glücksspielstörung betroffen und weitere 240.000 Erwachsene spielen riskant.
Werbung trägt maßgeblich dazu bei, Glücksspiel zu normalisieren. Wie massiv die Branche dafür wirbt, zeigen die Ausgaben: 2025 flossen in Deutschland mehr als 620 Millionen Euro in Glücksspielwerbung. Damit gehört die Branche zu den zehn werbestärksten Wirtschaftszweigen. Und auch 2026 wird wieder massiv geworben: Bereits zur Jahresmitte lagen die Ausgaben bei über 340 Millionen Euro.
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Glücksspielwerbung: Emotional, personalisiert und aufmerksamkeitsstark
Das klare Ziel: Menschen sollen zur Teilnahme am Glücksspiel motiviert und neue Zielgruppen erschlossen werden. Dabei setzt moderne Werbung gezielt auf emotionale Botschaften, Gewinnversprechen sowie die Verknüpfung mit Sport, Unterhaltung und Gemeinschaft. Hinzu kommen personalisierte und zielgruppespezifische Werbeformen, die individuell auf Nutzer*innen zugeschnitten sind.
OASIS-Zahlen zeigen das Ausmaß der Glücksspielwerbung
Wie umfangreich Glücksspielanbieter personalisierte Werbung und individuelle Angebote einsetzen, zeigen die Abfragen im bundesweiten Spielersperrsystem OASIS. Vor dem Versand solcher Angebote müssen Anbieter prüfen bzw. abfragen, ob beim jeweiligen Adressaten eine Sperre vorliegt. 2026 gab es bislang monatlich rund 400 Millionen OASIS-Abfragen, im Juli sogar mehr als 500 Millionen. Mehr als 80 Prozent aller Abfragen standen somit im Zusammenhang mit Werbung, Boni und Rabatten.
Glücksspielwerbung widerspricht dem Spielerschutz!
Glücksspielwerbung wirkt: Sie erschließt neue Zielgruppen, steigert den Suchtdruck, intensiviert das Spielverhalten und verleitet zu Rückfällen aus der Abstinenz. Die Folgen sind finanzielle Sorgen, Stress, Depressionen und Schuldgefühle. Und mit jedem weiteren Spiel verschärfen sich diese Belastungen weiter.
Glücksspielwerbung steht daher aus suchtfachlicher Perspektive im Widerspruch zum Spieler-, Jugend- und Gesundheitsschutz. Andere gesundheitsschädliche Produkte und Suchtmittel unterliegen längst weitreichenden Werbebeschränkungen. Für Glücksspiel aber bleibt sie in vielen Bereichen weiterhin erlaubt. "Glücksspielwerbung ist kein harmloser Begleiter von Freizeit und Sport, sondern ein wesentlicher Treiber der Normalisierung" mahnt Susanne Schmitt, Geschäftsführerin der HLS. "Deshalb fordern wir ein Ende von Sponsoring, Dachmarkenwerbung und anreizenden Online-Kampagnen sowie ein klares Verbot von Boni und Freiwetten als Werbemittel."
Aktionstag macht Folgen von Glücksspielsucht sichtbar
Am bundesweiten Aktionstag gegen Glücksspielsucht am 30. September 2026 werden die Beratungsstellen von Caritas und Diakonie in der Berufsschule der Eduard-Stieler-Schule in 4 Berufsschulklassen mit einem Quiz und einer Flipchartpräsentation über Glücksspiel aufklären und mit den Schülerinnen und Schülern ins Gespräch darüber gehen.
Weitere Informationen zum Thema Glücksspielsucht finden sie hier:
www.hls-gluecksspielsucht.org/
Kontakt für Presse-Rückfragen
Susanne Schmitt
Geschäftsführerin
Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS)
Telefon: 069-71 37 67 77
Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) ist der Zusammenschluss der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihrer Mitgliedsorganisationen, die auf dem Gebiet der Suchtprävention und der Suchthilfe tätig sind. In der HLS sind nahezu alle hessischen Einrichtungen der Suchtprävention und Suchthilfe organisiert: 200 Einrichtungen im professionellen Bereich sowie 550 Selbsthilfegruppen. Die HLS finanziert sich aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Spenden und Bußgeldern.