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Gut zu wissen Wohnungslosenhilfe

Jugendliche auf der Straße

Stress mit den Eltern – für manche Jugendliche eskaliert der Zoff: Entweder ihre Eltern schmeißen sie raus oder sie beschließen selbst abzuhauen, um ihren eigenen Weg zu gehen. Michael Kroll, Leiter des Referats Jugendsozialarbeit beim Landes-Caritasverband Bayern, gibt Tipps und Ratschläge für wohnungslose Jugendliche.

Eine traurige Jugendliche steht vor einer mit Graffiti bemalten WandVor Problemen davonlaufen kann erst mal Luft verschaffen, aber irgendwann holen sie einen wieder ein.Fotolia

Wo finden wohnungslose Jugendliche Hilfe, Beratung und eine erste Anlaufstelle?

​Zumindest in größeren Städten gibt es Wohnungs-Hilfen und Notschlafstellen für von Obdachlosigkeit bedrohte Jugendliche. Diese können problemlos im Internet recherchiert werden. Auch die Jugendämter und andere Beratungsstellen für Jugendliche helfen hier weiter. Häufig gibt es auch spezielle Unterkunftsmöglichkeiten für Mädchen und junge Frauen.

Welche konkreten Hilfen bieten Beratungsstellen an?
Das ist je nach Einrichtung unterschiedlich. In jedem Fall versuchen die Mitarbeiter, dem Jugendlichen zu helfen seine Situation zu verbessern und wieder in den Griff zu kriegen. Sie beraten und helfen einen Ausbildungsplatz, Arbeit oder eine geeignete Schule sowie eine bessere Wohnform zu finden. Die Mitarbeiter prüfen mögliche Angebote der Jugendhilfe und arbeiten meist eng mit den zuständigen Jugendämtern und Fachdiensten - wie Drogenberatung, Schuldnerberatung, Rechtsberatung und Sozialberatung - zusammen. Jugendliche erhalten Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Behörden, Ämtern und Eltern. Kurzum: Hier gibt es Hilfe, Begleitung und Information.

Haben wohnungslose Jugendliche Anspruch auf finanzielle Leistungen?
Jugendliche haben keinen finanziellen Rechtsanspruch im engeren Sinne. Häufig springen die Jugendämter aber vorübergehend als Kostenträger ein. So nehmen die Notunterkünfte für Jugendliche alle jungen Menschen auf, die sich bei ihnen melden. Die Kosten für Unterbringung und die Betreuung durch Sozialarbeiter werden dann in der Regel von den zuständigen Jugendämtern übernommen. Bewerber mit eigenem Einkommen müssen sich meist in angemessener Weise an den Gesamtkosten beteiligen.

Können die Jugendlichen auch in Wohnheimen und betreutem Wohnen für Erwachsene unterkommen?
Wohnheime sind zu unterscheiden von Übernachtungseinrichtungen wie den Notschlafstellen. Sie dienen nicht der kurzfristigen Überbrückung von Obdachlosigkeit, sondern dem Training für einen Ausstieg aus der Wohnungslosigkeit. Eine Unterkunft von Minderjährigen in Wohnheimen für Volljährige ist nicht möglich. Es gibt aber Wohnheime für Jugendliche und junge Erwachsene. Die sogenannten Jugendwohnheime sind oft mit einer Ausbildung verbunden. Mehr zum Thema Jugendwohnen unter www.auswaerts-zuhause.de.
In vielen Jugendämtern gibt es eine eigene zentrale Stelle, die vor allem in betreute Wohnformen vermittelt. Voraussetzung ist aber immer ein Jugendhilfebedarf und auch der Wunsch nach Jugendhilfe (also nicht nur danach, bequem zu wohnen).

Was ist, wenn die Jugendlichen schon volljährig sind – fallen sie dann aus der Jugendhilfe raus? Ist dann noch das Jugendamt für sie zuständig?
Grundsätzlich gilt, dass auch für junge Erwachsene zumeist das Jugendamt zuständig ist. Bei diesen jungen Erwachsenen besteht zum Teil eine Versorgungslücke, da oft lange gestritten wird, bevor eine Leistung bewilligt wird. Gerade bei ihnen wäre aber eine schnelle Hilfe von Nöten. In der Regel wird eine Hilfe bis zum Alter von 21 Jahren gewährt, nur in Einzelfällen darüber hinaus bis maximal zum Alter von 27 Jahren. Voraussetzung ist aber, dass die/der Betroffene Hilfe braucht, seine Persönlichkeit zu entwickeln und sein Leben in eigener Verantwortung zu führen. Die Entscheidung zu fällen ist schwierig, und leider ist zu beobachten, dass die Jugendämter die Hilfe häufig ablehnen. Möglicherweise sind Sparmaßnahmen der Hintergrund.

Autor/in:

  • Dr. Karin Wollschläger
Quelle: caritas.de

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