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Pressemitteilung

Caritas informiert zum Pflegestärkungsgesetz

In einem fachkundigen Vortrag informierte Angelika Rogowski (M.A.) die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer im Auftrag des Caritasverbandes für die Regionen Fulda und Geisa über die Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und das Pflegestärkungsgesetz (PSG II).

Erschienen am:

13.02.2017

Herausgeber:
Caritasverband für die Regionen Fulda und Geisa e.V.
Geschäftsstelle
Wilhelmstr. 8
36037 Fulda
0661 2428-301
0661 2428-309
0661 2428-301
0661 2428-309
0661 2428-309
geschaeftsstelle@caritas-fulda.de
www.rcvfulda.caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Schulung zum PSG IILeichtverständlich und an Schaubildern erläuterte Angelika Rogowski das Pflegestärkungsgesetz IIWinfried Möller

Dabei kamen Informationen zum Begutachtungsverfahren, Leistungen des SGB XI und Hilfsmittel sowie die Neuerung des PSG II nicht zu kurz. Mehr als zehn Jahre habe eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung auf sich warten lassen, so die Diplom Pflegewirtin (FH) und Pädagogin für Pflege- und Gesundheitsberufe in der Caritas Altentagesstätte, Am Hexenturm in Fulda. Seit Beginn des neuen Jahres gebe es endlich eine neue und angemessene Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dieser würde alle relevanten Beeinträchtigungen für das Leben und die Alltagsbewältigung eines Pflegebedürftigen berücksichtigen. Dabei würden körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen bei der Einstufung beurteilt und pflegefachlich angemessen berücksichtigt. So gebe es jetzt anstatt der drei Pflegestufen neu fünf Pflegegrade. Pflegebedürftige, die bereits eine Pflegestufe hätten, würden automatisch in die neuen Pflegegrade überführt. Dabei würde laut Gesetz der Bestandsschutz garantiert und dürfe niemand schlechter gestellt werden. Künftig würden anhand von 64 Kriterien, die den Pflegemodulen Mobilität (Gewichtung 10%), kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (2 und 3 zusammen 15 %), Selbstversorgung (40 %), Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %) und Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15 %) zugeordnet würden, der Pflegebedarf ermittelt. Menschen mit eigeschränkter Alltagskompetenz würden besonders gewichtet. Alle Pflegebedürftige würden einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich erhalten, der zweckgebunden sei und beispielsweise für Betreuungsleistungen durch anerkannte Dienste in Anspruch genommen werden könne. Weiterhin informierte die Referentin über die Höhe der Geld- und Sachleistungen bei ambulanter und den Leistungsbetrag bei stationärer Pflege. Eine Verbesserung gibt es auch bei der rentenrechtlichen Berücksichtigung pflegender Angehörige. So werden jetzt schon bei 10 Stunden wöchentlicher Pflege Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Informationen gab es auch zu Fragen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (§39 und 42 SGB XI). An Bewertungs- und Berechnungsbeispielen erläuterte Angelika Rogowski für die Anwesenden nachvollziehbar die neuen gesetzlichen Vorgaben. Interessierte können sich für Rückfragen, Beratung und Unterstützung an Frau Angelika Rogowski, Tel. 0661-77855 oder per E - Mail: a.r.rogowski@gmx.de wenden. Sie führt auch für die Caritas in Zusammenarbeit mit der Barmer GEK kostenlos Kurse zur häuslichen Pflege im Einzugsgebiet der fünf Caritas - Sozialstationen in der Region Fulda und Geisa durch. Dabei ist es unerheblich ob man schon Angehörige pflegt oder nicht und welchen Pflegedienst man in Anspruch nimmt.

Autor/in:

  • Winfried Möller
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