Schuldner- und Insolvenzberatung
Das ist kein Grund sich zu verstecken.
Es ist wichtig, rechtzeitig etwas gegen das Anwachsen von Schulden durch hohe Zinsen, Mahngebühren usw. zu tun.
Was tun wir?
- Beratung von Menschen, die überschuldet sind und im Landkreis Fulda wohnen
- Unterstützung bei der Verhandlung mit Gläubigern
- Unterstützung bei der Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
Wir beraten Sie bezüglich verschiedener Lösungen von Schuldenproblemen, z.B. durch Ratenzahlung, Stundung oder Erlass. Welche Wege der Schuldenregulierung für Sie möglich sind, lässt sich in der Beratung klären. Auch das "Verbraucherinsolvenzverfahren" kann eine Möglichkeit sein.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein "Konkurs" für Privatpersonen. Dieses Verfahren ist ziemlich aufwendig und kostet Geld, weil beim Gericht Verfahrenskosten entstehen. Diese Kosten werden aber in der Regel vom Gericht "gestundet", das heißt vorher ausgelegt.
Trotzdem kann man nicht einfach den Antrag auf Insolvenz stellen. Das Verfahren benötigt ca. ein Jahr Vorbereitung durch die Schuldnerberatung und SIE, dem Klienten:
Denn Voraussetzung für ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist immer die Durchführung eines "außergerichtlichen Einigungsversuchs". Dieser wird gemeinsam mit dem Schuldner oder der Schuldnerin von uns erarbeitet.
Wir beraten keine Personen, die aktuell beruflich selbstständig sind, oder früher beruflich selbstständig waren und mehr als 19 Gläubiger haben. Außerdem beraten wir keine Personen, die früher beruflich selbstständig waren und bei denen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen, Forderungen des Finanzamtes wegen Lohnsteuer oder Forderungen von Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträgern bestehen. Für diese Personengruppen gibt es das "Regelinsolvenzverfahren". Dieses wird von uns nicht vorbereitet.


